Friedhofsträger, Friedhofsgärtner, Friedhofsgärtnerei
St. Marien. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung von Friedhofsgärtner Jakobus Kok und der Einführung von Friedhofsgärtner Thorsten von Holtum erläutert die Friedhofsverwaltung von St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen folgendes:
Nach dem Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen dürfen Kommunen und Religionsgemeinschaften Träger eines Friedhofes sein. (Weitergehend wird an dieser Stelle auf diese gesetzliche Vorgabe und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften nicht eingegangen.)
Auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Wachtendonk gibt es die Friedhöfe „Straelener Straße“ und „Hamesweg“ in der Ortschaft Wankum und den Friedhof „St. Sebastianus“ in der Ortschaft Stadt Wachtendonk. Träger der Friedhö-fe „Straelener Straße“ und „Hamesweg“ ist die (Zivil)Gemeinde Wachtendonk. Träger des Friedhofes „St. Sebastianus“ ist die Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen.
Zur Wahrnehmung ihrer Pflichten und Rechte für ihre Friedhöfe setzen die Friedhofsträger oftmals „Friedhofsgärtner“ ein. Hierzu schließen die Friedhofsträger mit der von ihr als „Friedhofsgärtner“ eingesetzten Person Werkverträge ab. Beide Vertragsparteien haben sowohl Pflichten als auch Rechte, die im Werkvertrag konkret beschrieben sind.
„Friedhofsgärtner“ der Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen für den Friedhof „St. Sebastianus“ ist Herr Thorsten von Holtum.
Oftmals sind an bzw. in der Nähe von Friedhöfen Friedhofsgärtnereien oder / und Bestattungsunternehmen ansässig.
Für den interessierten Leser erläutert die Friedhofsverwaltung hierzu, dass es sich bei diesen Friedhofsgärtnereien und Bestattungsunternehmen um Betriebe handelt, die dem Gewerberecht unter-liegen. Aufgrund der gesetzlich garantierten Gewerbefreiheit können die Inhaber/innen von Gärtnereien bzw. Friedhofsgärtnereien, Bestattungsunternehmen usw. ihre Standorte selber bestimmen. Angebot und Nachfrage, Wirtschaftlichkeit und viele andere Faktoren unterliegen hier dem Handeln des/der Betriebsinhaber/in und der Kundschaft.
Nur die Person „Friedhofsgärtner“ hat durch den Werkvertrag eine rechtliche Bindung mit dem Friedhofsträger und nimmt für diesen Aufgaben war.
Friedhofsverwaltung der Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen, c/o Hubertine Bosch
Die Friedhofsverwaltung informiert
Der Friedhof der Kath. Kirchengemeinde St. Marien befindet sich zwischen der Bergstraße und dem Sebastianusweg in der Ortschaft „Stadt Wachtendonk“.
Er ist der einzige Friedhof in kirchlicher Trägerschaft.
Die Kath. Kirchengemeinde St. Marien Wachtendonk-Wankum-Herongen erstreckt sich über die (politische) Gemeinde Wachtendonk, mit den Ortschaften Stadt Wachtendonk und Wankum und über die (politische) Ortschaft Herongen. Wobei sich die Kath. Kirchengemeinde St. Marien in die Gemeindeteile Wachtendonk, Wankum und Herongen gliedert.
Für die Bestattung der in Wachtendonk, Wankum und Herongen Verstorbenen unterhalten die Gemeinde Wachtendonk, die Stadt Straelen und die Kath. Kirchengemeinde St. Marien Friedhöfe.
In Trägerschaft der Gemeinde Wachtendonk sind die Friedhöfe Straelener Straße und Hamesweg, beide in Wankum gelegen. Die Stadt Straelen unterhält in Herongen den Friedhof an der Bergstraße und in Niederdorf den ehemaligen Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk. Der kath. Friedhof im Gemeindeteil Wachtendonk gehört zur Kath. Kirchengemeinde St. Marien.
Der Sebastianus Friedhof der Kath. Kirchengemeinde befindet sich im Gemeindeteil Wachtendonk -in der (politischen) Ortschaft Stadt Wachtendonk-. Die Nutzung dieses Friedhofes richtet sich nach der Friedhofs- und -gebührensatzung der Kath. Kirchengemeinde St. Marien.
Auf dem Friedhof befinden sich die St. Sebastianus-Kapelle, die Leichenhalle sowie die Gräberfelder.
Die St. Sebastianus-Kapelle wird bei fast allen Beerdigungen für die Einsegnungs- bzw. Trauerfeiern in Anspruch genommen. Die Kapelle wird auch anlässlich von Sterbefällen für Toten- und Rosenkranzgebete zur Verfügung gestellt. Im Laufe eines Jahres gibt es zudem immer wieder Anlässe, z. B. Gebete der Bruderschaften, ökumenische Nacht der offenen Kirchen u. v. m., diese Kapelle zu nutzen.
In den Gräbern auf dem Friedhof finden sowohl Sarg- als auch Urnenbestattungen statt. Den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft angepasst, stehen die verschiedensten Grabarten zur Verfügung. So können Nutzungsrechte an - von den Nutzungsberechtigten zu gestaltenden und zu pflegenden - Einzelgräbern, ein- und mehrstelligen Wahlgrabstätten, Urneneinzelgräbern und an ein- und mehrstelligen Urnenwahlgrabstätten erworben werden.