Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand (KV) ist der Vermögensverwalter der Kirchengemeinde. Der Vorsitzende ist der Pfarrer. Der KV ist nach kirchlichem und staatlichem Recht dazu berufen und von der Gemeinde gewählt, den Erhalt des Vermögens einschließlich der kirchlichen Gebäude und den zweckentsprechenden Einsatz der Erträge und der durch das Bistum zugewiesenen Mittel sicherzustellen.
Dazu gehört – in Zusammenarbeit mit der Zentralrendantur in Geldern – die Erstellung des jährlichen Haushalt, durch den alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Er ist außerdem verantwortlich für alle personellen Angelegenheiten der Beschäftigen der Pfarre und der Kindergärten unter kirchlicher Trägerschaft. Hierzu arbeitet er mit dem bischöflichen Generalvikariat in Münster zusammen, dessen Zustimmung zu vielen wichtigen Entscheidungen erforderlich ist.
Weitere ständige Teilnehmer an den KV-Sitzungen ist ein Mitglied des Pfarreirates, der Friedhofsverwaltung sowie der Zentralrendantur. Andererseits ist ein Vertreter des Kirchenvorstandes auch Mitglied im Pfarreirat.
Aus seiner Mitte wählte der KV für die 3 angeschlossenen Gemeinden je einen Beauftragten.
Diese haben die Aufgabe zur Durchführung des Haushaltsplanes nach den Haushalts- und kassenrechtlichen Bestimmungen des Bistums.
Zur effektiveren Aufgabenerledigung wählte der KV seine Mitglieder in die Ausschüsse
Bau, Kirchen, Liegenschaften, „Finanzen, Rechnungsprüfung, Kirchenpersonal, „Kindergärten und Friedhof.